Jeweils 8 - 10 Jungen und Mädchen werden hier gemeinsam betreut.

Die Soziale Gruppenarbeit (SGA) richtet ihr Angebot an Jugendliche ab 13 Jahre, bis Volljährigkeit, nach § 27 i.V.m. §29, SGB VIII sowie §35a, Abs. 2, Ziffer. 1 SGB VIII (ambulant, analog Soziale Gruppenarbeit). 

Die Betreuung findet am Nachmittag von Mittwoch bis Freitag, mehrheitlich von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr, statt. Zusätzlich zur Betreuung während der Schultage finden verschiedene Aktionstage und Ferienfreizeiten bzw. Ferienbetreuung statt.

Nach der Schule gibt es ein gemeinsames Mittagessen. Im Anschluss werden die Hausaufgaben erledigt. Bei der Hausaufgabenbetreuung, den sozialen Gruppenprozessen und den Projektarbeiten gehen das pädagogische Betreuungspersonal einfühlsam auf die individuellen Bedürfnisse und Interessen der Jugendlichen ein.

Die SGA bietet, je nach Interessen und Situation der Gruppen, verschiedene Freizeitaktivitäten an.

Voraussetzung für die Aufnahme in die Gruppe ist die Antragsstellung beim Jugendamt, sowie ein persönliches Aufnahmegespräch mit der Fachbereichsleiterin: 

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Zusätzlich bieten wir eine Soziale Gruppenarbeit (SGA) im Rahmen einer Eingliederungshilfe nach § 35a.

Diese richtet sich an junge Menschen aller Geschlechter im Alter ab 14 Jahren bis zum 21. Lebensjahr, mit seelischen Störungen (auch Mehrfachstörungen), die zumeist nach einem oder mehreren längeren Aufenthalten in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie oder stationären Jugendhilfe, ein besonderes pädagogisches Setting in einer kleinen Gruppe benötigen.

Dazu gehören junge Menschen mit folgenden Störungen: Depressionen, soziale Ängste, Essstörungen, Phobien, Schulabsentismus, Zwangsstörungen, Mutismus. Als primäre Symptomatik kann auch eine Störung im Autismusspektrum vorliegen. Ist ein junger Mensch noch nicht in der Lage einem regelmäßigem Besuch von Schule, Ausbildung, Praktikum, Arbeitstraining, Rehabilitation o.ä. nachzukommen, bzw. der junge Mensch die Herausforderungen eines Tages in einer Regeleinrichtungen (5-7h-Tag) noch nicht bewältigen kann, greift die SGA 35a.

Die SGA 35a soll als Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und bei Verhaltensdifferenzen helfen, und somit eine aktive und selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen.

Diese Gruppe findet derzeit an 3 Vormittagen unter der Woche in der Zeit von 9-14 Uhr statt. Im Alltag werden die jungen Menschen und die Pädagog*innen durch die interne psychotherapeutische Fachberatung unterstützt. 

Das Ziel der SGA 35a ist, junge Menschen wieder in Schule/ Beruf zu integrieren und sie aktiv in die Gesellschaft wieder einzugliedern. Voraussetzung für den Besuch der Gruppe ist ein Anspruch nach §35a SGB VIII und eine (Teil-) Befreiung von der Schulpflicht (oder ein Ruhen der Schulpflicht) bzw. eine noch nicht mögliche Anbindung an die Agentur für Arbeit aufgrund der aktuellen Situation.

Voraussetzung für die Aufnahme in die Gruppe ist die Antragsstellung beim Jugendamt, sowie ein persönliches Aufnahmegespräch mit der Fachbereichsleiterin: 

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