Jeweils 8 - 10 Jungen und Mädchen werden hier gemeinsam betreut.
Die Soziale Gruppenarbeit (SGA) richtet ihr Angebot an Jugendliche ab 13 Jahre, bis Volljährigkeit, nach § 27 i.V.m. §29, SGB VIII sowie §35a, Abs. 2, Ziffer. 1 SGB VIII (ambulant, analog Soziale Gruppenarbeit).
Die Betreuung findet am Nachmittag von Mittwoch bis Freitag, mehrheitlich von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr, statt. Zusätzlich zur Betreuung während der Schultage finden verschiedene Aktionstage und Ferienfreizeiten bzw. Ferienbetreuung statt.
Nach der Schule gibt es ein gemeinsames Mittagessen. Im Anschluss werden die Hausaufgaben erledigt. Bei der Hausaufgabenbetreuung, den sozialen Gruppenprozessen und den Projektarbeiten gehen das pädagogische Betreuungspersonal einfühlsam auf die individuellen Bedürfnisse und Interessen der Jugendlichen ein.
Die SGA bietet, je nach Interessen und Situation der Gruppen, verschiedene Freizeitaktivitäten an.
Voraussetzung für die Aufnahme in die Gruppe ist die Antragsstellung beim Jugendamt, sowie ein persönliches Aufnahmegespräch mit der Fachbereichsleiterin:
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