Sozialpädagogische Familienhilfe und Erziehungsbeistandschaft

 

Kontaktaufnahme durch das Jugendamt:

Sowohl die Sozialpädagogische Familienhilfe wie auch die Erziehungsbeistandschaft kann von der Familie beim Jugendamt beantragt werden. Die Sachbearbeitenden besprechen mit der Familie den Bedarf und können bei uns oder einem anderen freien Träger eine Hilfe anfragen. Eltern haben hierbei ein Wunsch- und Wahlrecht bezüglich des Trägers, eine Begleitung und Unterstützung der Familie durch diese kann jedoch nur nach vorheriger Beantragung beim zuständigen Jugendamt erfolgen.

Die Kosten werden vom Jugendamt übernommen und die Hilfe wird immer für ein Jahr bewilligt (bei anhaltendem Bedarf weiterbewilligt), sodass wir nach Beginn wöchentlich Zeit haben gemeinsam auf die geplanten Ziele Ihrer Familie zu schauen.

Anfragen des Jugendamtes gerne an Herrn Ritter: 

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Beschreibung der Sozialpädagogischen Familienhilfe nach §31 SGB VIII:

Eine ambulante Hilfe heißt in diesem Fall, dass wir Sie als Familie in ihrem häuslichen Umfeld sozialpädagogisch unterstützen. Wir kommen zu Ihnen nach Hause und begleiten Sie ebenso zu Terminen.

 

Wir werden gemeinsam mit Ihnen aktiv, um Sie und Ihre Kinder zu stärken. 

Dies kann z.B. sein:

-besprechen von Erziehungssituationen und Herausforderungen im Alltag

-Blick auf den Bedarf der Kinder und Unterstützung bei der Anbindung zu Einrichtungen

-Stärkung der familiären Kommunikation

-Unterstützung bei formalen Angelegenheiten wie Anträgen 

-Begleitung zu Terminen, auch Schulgespräche

-Vermittlung/Stärkung im Netzwerk

-Wir unterstützen Sie und ihre Kinder bei herausfordernden Verhaltensweisen (z.B. Autismus, Adhs, Medienkonsum, Schulabstinenz…), von der frühkindlichen Entwicklung bis zur Pubertät und ersten Schritten in die Selbstständigkeit.

-Und einfach auch mal wieder Raum für einen Ausflug oder eine schöne gemeinsame Zeit planen/durchführen.

 

Arbeitsweise:

Wir arbeiten auf Grundlage eines Systemischen Grundgedankens und erarbeiten gerade den Ansatz nach Signs of Safety. Hierbei wird immer die ganze Familie als System in den Blick genommen. Wir stellen die Ressourcen der Familien in den Mittelpunkt. Zentral für uns ist die Stärkung der Kinder. Hierfür arbeiten wir mit Ihnen als Eltern heraus, welche Aspekte im Alltag bereits gelingen und bei welchen Sie unterstützt werden wollen. 

 

Erziehungsbeistandschaft nach §30, §41 oder §35a SGB VIII:

In der Erziehungsbeistandschaft wird eine sozialpädagogische Fachkraft einem 

Kind, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen zur Seite gestellt; als vertrauensvolle Ansprechperson neben den Eltern. 

Schwerpunkt dieser Hilfeform ist die Entwicklung der jungen Menschen. Hierbei werden diese gecoacht und dabei begleitet die relevanten Themen des Alltags und der Zukunft gemeinsam anzugehen. 

Der Erziehungsbeistand oder die Erziehungsbeiständin trifft sich vorrangig mit dem Kind/dem Jugendlichen. Nach Bedarf werden die Eltern in die Gespräche mit einbezogen.

Mögliche Arbeitsgebiete:

  • Schwierigkeiten in Schule, Ausbildung und Arbeit
  • Verselbständigung
  • Alltagsbewältigung 
  • Freizeitaktivitäten und Freundeskreis
  • Beziehungen zwischen Eltern und Kind/Jugendlichen
  • Konfliktlösung
  • Vermittlung von weiteren Hilfsangeboten

Sozialpädagogische Familienhilfe: 

Diese umfasst die Begleitung bei Ihnen zuhause bei Erziehungsfragen oder Krisen und im Kontakt mit Ämtern. Die Bedürfnisse von Eltern und Kindern stehen im Vordergrund. Die Methoden unserer pädagogischen Fachkräfte passen sich den individuellen Erfordernissen der Familienmitglieder an und können die Beratung von Mutter und Vater ebenso umfassen wie Familiengespräche. Z.B. mit Hilfe von Marte Meo-Videoarbeit werden nützliche Verhaltensmuster im Familienystem aufgezeigt und weiter gepflegt oder alternative Erziehungsstile erarbeitet. Familien werden bei Schuldenfragen beraten. Gemeinsame Ausflüge, naturnahe Erlebnisse für Kinder- und Jugendliche, kulturelle Unternehmungen oder die Vermittlung von Elternbildungsangeboten stehen zudem auf der Angebotsliste des Fachbereichs Ambulante Hilfen.

Besondere Erziehungsanforderungen an Eltern z.B. von autistischen Kindern, besonders bewegungsintensiven oder auffällig ruhigen Kinder werden von den speziell geschulten Fachkräften kompetent beraten und im Alltag unterstützt. Die Zusammenarbeit mit Ärzten und Therapeuten wird angeboten.

Der Umfang der ambulanten Hilfe richtet sich nach dem individuellen Bedarf der Familie, der vom Kommunalen Sozialen Dienst (KSD) im Amt für Kinder, Jugend und Familie festgestellt und besprochen wird. 

Die Fachkräfte der Ambulanten Hilfen bieten pädagogische und familienunterstützende Beratung und Begleitung an:

Familien sollen in der Zeit der Begleitung durch unsere Fachkräfte befähigt werden, elterliche Aufgaben kompetent zu übernehmen und ihre Kinder in der Entwicklung der eigenen Persönlichkeit zu begleiten. Es werden Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Bewältigung des täglichen Lebens vermittelt sowie die familiären Ressourcen herausgearbeitet, um so langfristig eine Selbstwertstärkung für alle Familienmitglieder anzustreben und das Wohl der Kinder zu sichern.

Erziehungsbeistandschaft:

Unsere erfahrenen Fachkräfte unterstützen Ihr Kind bei seiner Entwicklung, wobei die Belange der Familie stets berücksichtigt werden.

Erziehungsbeistandschaft, sozialpädagogische Familienhilfe und der Besuch der Vianova-Schule:

Durch die enge Zusammenarbeit der sozialpädagogischen Fachkräfte mit den Lehrern der Vianova-Schule bieten wir den jungen Menschen ein zuverlässiges Netzwerk an Unterstützung innerhalb und außerhalb der Schule. Die Vianova-Schule und WIESE stimmen die Hilfen optimal aufeinander ab und organisieren gemeinsam ein Netzwerk der Verantwortung. Die Vianova-Schule trägt die Verantwortung für den Wissens- und Bildungsauftrag. Die pädagogischen Fachkräfte begleiten, fördern und ünterstützen das soziale Lernen und die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag.

In allen Hilfearten geben die Aufträge der Familie an die Fachkraft die Art der Unterstützung vor. Das Ziel der Zusammenarbeit ist es, die Familie und das Kind / den Jugendlichen so zu begleiten, dass sie selbst lernen, die auftretenden Herausforderungen zu bewältigen.

Die Fachkräfte sind verpflichtet, das Wohl Ihres Kindes stets im Blick zu haben und Sie als Eltern dazu zu befähigen, dies gegebenenfalls auch zu tun.