Sozialpädagogische Familienhilfe und Erziehungsbeistandschaft

 

Kontaktaufnahme durch das Jugendamt:

Sowohl die Sozialpädagogische Familienhilfe wie auch die Erziehungsbeistandschaft kann von der Familie beim Jugendamt beantragt werden. Die Sachbearbeitenden besprechen mit der Familie den Bedarf und können bei uns oder einem anderen freien Träger eine Hilfe anfragen. Eltern haben hierbei ein Wunsch- und Wahlrecht bezüglich des Trägers, eine Begleitung und Unterstützung der Familie durch diese kann jedoch nur nach vorheriger Beantragung beim zuständigen Jugendamt erfolgen.

Die Kosten werden vom Jugendamt übernommen und die Hilfe wird immer für ein Jahr bewilligt (bei anhaltendem Bedarf weiterbewilligt), sodass wir nach Beginn wöchentlich Zeit haben gemeinsam auf die geplanten Ziele Ihrer Familie zu schauen.

Anfragen des Jugendamtes gerne an Herrn Ritter: 

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Beschreibung der Sozialpädagogischen Familienhilfe nach §31 SGB VIII:

Eine ambulante Hilfe heißt in diesem Fall, dass wir Sie als Familie in ihrem häuslichen Umfeld sozialpädagogisch unterstützen. Wir kommen zu Ihnen nach Hause und begleiten Sie ebenso zu Terminen.

 

Wir werden gemeinsam mit Ihnen aktiv, um Sie und Ihre Kinder zu stärken. 

Dies kann z.B. sein:

-besprechen von Erziehungssituationen und Herausforderungen im Alltag

-Blick auf den Bedarf der Kinder und Unterstützung bei der Anbindung zu Einrichtungen

-Stärkung der familiären Kommunikation

-Unterstützung bei formalen Angelegenheiten wie Anträgen 

-Begleitung zu Terminen, auch Schulgespräche

-Vermittlung/Stärkung im Netzwerk

-Wir unterstützen Sie und ihre Kinder bei herausfordernden Verhaltensweisen (z.B. Autismus, Adhs, Medienkonsum, Schulabstinenz…), von der frühkindlichen Entwicklung bis zur Pubertät und ersten Schritten in die Selbstständigkeit.

-Und einfach auch mal wieder Raum für einen Ausflug oder eine schöne gemeinsame Zeit planen/durchführen.

 

Arbeitsweise:

Wir arbeiten auf Grundlage eines Systemischen Grundgedankens und erarbeiten gerade den Ansatz nach Signs of Safety. Hierbei wird immer die ganze Familie als System in den Blick genommen. Wir stellen die Ressourcen der Familien in den Mittelpunkt. Zentral für uns ist die Stärkung der Kinder. Hierfür arbeiten wir mit Ihnen als Eltern heraus, welche Aspekte im Alltag bereits gelingen und bei welchen Sie unterstützt werden wollen. 

 

Erziehungsbeistandschaft nach §30, §41 oder §35a SGB VIII:

In der Erziehungsbeistandschaft wird eine sozialpädagogische Fachkraft einem 

Kind, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen zur Seite gestellt; als vertrauensvolle Ansprechperson neben den Eltern. 

Schwerpunkt dieser Hilfeform ist die Entwicklung der jungen Menschen. Hierbei werden diese gecoacht und dabei begleitet die relevanten Themen des Alltags und der Zukunft gemeinsam anzugehen. 

Der Erziehungsbeistand oder die Erziehungsbeiständin trifft sich vorrangig mit dem Kind/dem Jugendlichen. Nach Bedarf werden die Eltern in die Gespräche mit einbezogen.

Mögliche Arbeitsgebiete:

  • Schwierigkeiten in Schule, Ausbildung und Arbeit
  • Verselbständigung
  • Alltagsbewältigung 
  • Freizeitaktivitäten und Freundeskreis
  • Beziehungen zwischen Eltern und Kind/Jugendlichen
  • Konfliktlösung
  • Vermittlung von weiteren Hilfsangeboten