Kontaktaufnahme durch das Jugendamt
Cornelius Ritter und Christine Will in Vertretung von Herrn Ritter.
Rahmenbedingungen
Die Sozialpädagogische Familienhilfe (gerahmt in §31 SGB VIII) ist zeitlich begrenzt und orientiert sich an den Bedürfnissen und Zielen der Familie. Sie kann sowohl präventiv eingesetzt werden, um Probleme frühzeitig zu erkennen und zu lösen, als auch bei akuten Krisen oder schwierigen Lebenssituationen.
Der Zugang zu uns ist durch eine Anfrage beim Jugendamt der Stadt Freiburg und des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald möglich. Der kommunale Soziale Dienst (Jugendamt) entscheiden über die Notwendigkeit und Zielführung der Unterstützung und beauftragt uns. Die Kosten werden vom Jugendamt übernommen und die Hilfe wird immer für ein Jahr bewilligt (bei anhaltendem Bedarf weiterbewilligt), sodass wir nach Beginn wöchentlich Zeit haben gemeinsam auf die geplanten Ziele der Familie zu schauen.
Beschreibung der Hilfe
Eine ambulante Hilfe heißt in diesem Fall, dass wir Sie als Familie in ihrem häuslichen Umfeld sozialpädagogisch unterstützen. Wir kommen zu Ihnen nach Hause und begleiten Sie zu Terminen.
Wir werden gemeinsam mit Ihnen aktiv um Sie und Ihre Kinder zu stärken.
Dies kann z.B. sein:
- besprechen von Erziehungssituationen, blicken auf den Bedarf der Kinder und unterstützen bei der Anbindung zu Einrichtungen
- Stärkung der familiären Kommunikation
- Unterstützung bei formalen Angelegenheiten wie Anträgen
- Begleitung zu Terminen
- Vermittlung/Stärkung im Netzwerk
- Sie und ihre Kinder bei herausfordernden Verhaltensweisen (z.B. Autismus, Adhs, Medienkonsum, Schulabstinenz…) unterstützen
- Ausflüge, schöne gemeinsame Zeit
Arbeitsweise
Wir arbeiten auf Grundlage eines Systemischen Grundgedanken. Es wird immer die ganze Familie als System in den Blick genommen. Wir stellen die Ressourcen der Familien in den Mittelpunkt. Zentral ist uns an der Stärkung der Kinder gelegen und hierfür arbeiten wir mit Ihnen als Eltern heraus welche Aspekte im Alltag bereits gelingen und bei welchen Sie unterstützt werden wollen.
In der Erziehungsbeistandschaft wird eine sozialpädagogische Fachkraft einem Kind, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen zur Seite gestellt als vertrauensvolle Ansprechperson neben den Eltern.
Schwerpunkt dieser Hilfeform ist die Entwicklung der jungen Menschen. Hierbei werden diese gecoacht und begleitet die relevanten Themen der Zukunftsgestaltung gemeinsam anzugehen.
Der Erziehungsbeistand oder die Erziehungsbeiständin trifft sich vorrangig mit dem Kind/dem Jugendlichen. Nach Bedarf werden die Eltern in die Gespräche mit einbezogen.
Mögliche Arbeitsgebiete:
- Schwierigkeiten in Schule, Ausbildung und Arbeit
- Verselbständigung
- Alltagsbewältigung
- Freizeitaktivitäten und Freundeskreis
- Beziehungen zwischen Eltern und Kind/Jugendlichen
- Konfliktlösung
- Vermittlung von weiteren Hilfsangeboten
Die Erziehungsbeistandschaft erfolgt nach §30 SGB VIII für Minderjährige und nach § 41 SGB VIII für junge Volljährige und beinhaltet die gleichen Rahmenbedingungen wie die Spfh.