Anfragen Stationäre Hilfen
Therapeutische Wohngruppen
Jana Engler-Bergmann
Tel: 076176999322
Fax:076176999321
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Für eine passgenaue Bearbeitung bitten wir nach Möglichkeit vorab um Zusendung von Bedarfsanalyse / Klinikberichten / Diagnostik.
Betreutes Jugendwohnen und Trainingswohnen
Jana Engler-Bergmann
Tel: 0761.769993-22
Fax: 0761.769993-21
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Soziale Gruppenarbeit
Jeweils 8 - 10 Jungen und Mädchen werden hier gemeinsam betreut.
Die Soziale Gruppenarbeit (SGA) richtet ihr Angebot an Jugendliche ab 13 Jahre, bis Volljährigkeit, nach § 27 i.V.m. §29, SGB VIII sowie §35a, Abs. 2, Ziffer. 1 SGB VIII (ambulant, analog Soziale Gruppenarbeit).
Die Betreuung findet am Nachmittag von Mittwoch bis Freitag, mehrheitlich von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr, statt. Zusätzlich zur Betreuung während der Schultage finden verschiedene Aktionstage und Ferienfreizeiten bzw. Ferienbetreuung statt.
Nach der Schule gibt es ein gemeinsames Mittagessen. Im Anschluss werden die Hausaufgaben erledigt. Bei der Hausaufgabenbetreuung, den sozialen Gruppenprozessen und den Projektarbeiten gehen das pädagogische Betreuungspersonal einfühlsam auf die individuellen Bedürfnisse und Interessen der Jugendlichen ein.
Die SGA bietet, je nach Interessen und Situation der Gruppen, verschiedene Freizeitaktivitäten an.
Voraussetzung für die Aufnahme in die Gruppe ist die Antragsstellung beim Jugendamt, sowie ein persönliches Aufnahmegespräch mit der Fachbereichsleiterin:
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Zusätzlich bieten wir eine Soziale Gruppenarbeit (SGA) im Rahmen einer Eingliederungshilfe nach § 35a.
Diese richtet sich an junge Menschen aller Geschlechter im Alter ab 14 Jahren bis zum 21. Lebensjahr, mit seelischen Störungen (auch Mehrfachstörungen), die zumeist nach einem oder mehreren längeren Aufenthalten in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie oder stationären Jugendhilfe, ein besonderes pädagogisches Setting in einer kleinen Gruppe benötigen.
Dazu gehören junge Menschen mit folgenden Störungen: Depressionen, soziale Ängste, Essstörungen, Phobien, Schulabsentismus, Zwangsstörungen, Mutismus. Als primäre Symptomatik kann auch eine Störung im Autismusspektrum vorliegen. Ist ein junger Mensch noch nicht in der Lage einem regelmäßigem Besuch von Schule, Ausbildung, Praktikum, Arbeitstraining, Rehabilitation o.ä. nachzukommen, bzw. der junge Mensch die Herausforderungen eines Tages in einer Regeleinrichtungen (5-7h-Tag) noch nicht bewältigen kann, greift die SGA 35a.
Die SGA 35a soll als Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und bei Verhaltensdifferenzen helfen, und somit eine aktive und selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen.
Diese Gruppe findet derzeit an 3 Vormittagen unter der Woche in der Zeit von 9-14 Uhr statt. Im Alltag werden die jungen Menschen und die Pädagog*innen durch die interne psychotherapeutische Fachberatung unterstützt.
Das Ziel der SGA 35a ist, junge Menschen wieder in Schule/ Beruf zu integrieren und sie aktiv in die Gesellschaft wieder einzugliedern. Voraussetzung für den Besuch der Gruppe ist ein Anspruch nach §35a SGB VIII und eine (Teil-) Befreiung von der Schulpflicht (oder ein Ruhen der Schulpflicht) bzw. eine noch nicht mögliche Anbindung an die Agentur für Arbeit aufgrund der aktuellen Situation.
Voraussetzung für die Aufnahme in die Gruppe ist die Antragsstellung beim Jugendamt, sowie ein persönliches Aufnahmegespräch mit der Fachbereichsleiterin:
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Therapeutische Wohngruppe
Betreutes Wohnen
Unser Betreutes Jugendwohnen bietet Jugendlichen ab 16 Jahren einen Rahmen, in dem sie ihren Alltag eigenverantwortlich und selbständig gestalten können. In den individuell gestalteten Wohneinheiten leben jeweils ein oder zwei Jugendliche. Die pädagogische Begleitung erfolgt stundenweise durch feste Bezugspersonen. Die Jugendlichen werden bei Fragen der Alltagsstrukturierung, Zukunftsplanung, des Umgangs mit Behörden und Ämtern, der medizinischen Versorgung etc. unterstützt.
Eine ambulante Nachbetreuung in Zusammenhang mit eigenem Wohnraum wird angeboten, um die finanzielle Selbständigkeit, z.B. durch BAfög, Ausbildungsgehalt oder ALG-II-Förderung, zu erreichen.
Die Wohneinheiten liegen mehrheitlich im Stadtgebiet Freiburg und sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen.
Jugendwohnen
In den Jugendwohngruppen wohnen sechs bis acht Jungen und Mädchen ab 14 Jahren. Jeder Jugendliche hat ein eigenes Zimmer, das er mitgestalten kann und einen Bezugsbetreuer, der ihm bei persönlichen Anliegen als Berater und Vertrauensperson zur Seite steht. Gemeinsam werden Abläufe und gemeinsame Freizeitgestaltung geplant, es wird gekocht und für Ordnung und Sauberkeit gesorgt. An den Wochenenden oder in den Ferien wird besteht die Möglichkeit, nach Absprache, nach Hause zu fahren. Voraussetzung für die Aufnahme in die Jugendwohngruppe sind der Schulbesuch oder eine Ausbildung, bei deren Suche wir gern behilflich sind.
Im Betreuten Jugendwohnen, den Verselbständigungs-Wohngruppen und dem Trainingswohnen leben Jugendliche ab 16 Jahren in Wohngemeinschaften, in den sie ihren Alltag eigenverantwortlich und selbständig mitgestalten können. In den individuell gestalteten Wohneinheiten leben jeweils zwei bis sechs Jugendliche in einer Wohngemeinschaft zusammen. Die pädagogische Begleitung erfolgt durch eine feste Bezugsperson.
Minderjährige unbegleitete Jugendliche werden sowohl in die bestehenden Betreuungsangebote in der Einrichtung integriert, als auch in eigens dafür geschaffenen Betreuungsangeboten verselbständigt. Die soziale Integration und sprachliche Förderung sehen wir als wesentliche Voraussetzung für ein gutes Gelingen des sozialen Miteinanders. Dies gelingt neben der pädagogischen Arbeit u.a. durch die Anbindung in Vereine, z.B. Fußball oder Tanzen, Kulturausflüge und gemeinschaftliche Freizeitaktivitäten.
Die ambulanten Hilfen bieten Betreuungsangebote für Jugendliche in Form von Sozialer Gruppenarbeit und Erziehungsbeistandschaft, mit dem Ziel des Erlernens einer Tagesstruktur und Selbstorganisation, bei gleichzeitiger enger Einbindung der Eltern.
Die Ambulante Nachbetreuung richtet sich an junge Menschen ab 18 Jahren, die über einen eigenen Wohnraum verfügen und auf dem letzten Schritt in die Verselbständigung die Unterstützung einer pädagogischen Fachkraft stundenweise benötigen, mit dem Ziel ihr Leben eigenverantwortlich zu gestalten.
In Projektstellen im In- und Ausland können jeweils ein bis zwei Jugendliche ab 14 Jahre familiär betreut und beschult werden. Das Angebot richtet sich an junge Menschen, denen es schwer fällt für sich Zukunftsperspektiven zu entwickeln oder entwickelte Perspektiven für sich anzunehmen und daher augenscheinlich geeignete Hilfeangebote nicht greifen. Das kann sowohl vor Beginn der Erziehungshilfe der Fall sein, als auch in Übergangssituationen während des Hilfeverlaufs.





Die WIESE Kinder- und Jugendhilfe startete 2002 mit dem Ziel, Kinder und ihre Familien in besonderen Lebenssituationen zu beraten und zu unterstützen. Diplom-Sozialpädagoge und Waldorflehrer Georg Dold-Jacobi sowie Heilpädagogin und systemische Beraterin Petra Jacobi boten ab diesem Zeitpunkt ihre erste heilpädagogische Tagesgruppe an. Die beiden entwickelten die WIESE über die kommenden Jahre immer weiter: Eine weitere Tagesgruppe wurde eröffnet. Einige der mittlerweile jugendlichen Betreuten veranlassten die WIESE dazu, in den kommenden Jahren mehrere Wohngruppen zu gründen.